Geflügelpest: Überwachungszone betrifft Ortsteil Böseckendorf
Nach dem amtlich bestätigten Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI, Subtyp H5N1) im niedersächsischen Landkreis Göttingen hat das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Schutzmaßregeln erlassen. Hintergrund ist ein bestätigter Ausbruch in der Gemeinde Rollshausen (Ortsteil Germershausen). Die daraus resultierende 10-Kilometer-Überwachungszone reicht anteilig in den Landkreis Eichsfeld hinein. Betroffen ist ausschließlich der Ortsteil Böseckendorf der Gemeinde Teistungen.
Aufstallungspflicht und weitere Maßnahmen
Für die Überwachungszone gelten ab sofort verbindliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere:
Aufstallungspflicht: Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind von Wildvögeln abzusondern und in geschlossenen Ställen zu halten
Meldepflicht: Alle Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung noch nicht angezeigt haben, müssen dies unverzüglich beim Veterinäramt nachholen.
Verbringungsverbote: Das Verbringen von Geflügel, Eiern, Fleisch sowie bestimmter tierischer Erzeugnisse in oder aus den Beständen ist untersagt.
Erhöhte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen, einschließlich Desinfektion von Fahrzeugen, Gerätschaften und Stallzugängen.
Veranstaltungsverbot: Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt.
Darüber hinaus sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Bestände täglich sorgfältig zu überwachen und Auffälligkeiten wie erhöhte Todesraten oder Leistungseinbrüche umgehend zu melden.
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hausgeflügelbestände massiv gefährdet. Wildlebende Wasservögel gelten als natürliches Reservoir des Virus. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche wirksam zu verhindern, die allgemeine Tiergesundheit und Nutzgeflügelbestände zu schützen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Sie ist sofort vollziehbar. Der genaue Verlauf der Überwachungszone ist auf der Internetseite des Landkreises Eichsfeld sowie in einer interaktiven Karte einsehbar. Zudem sind alle näheren Details der angeordneten Maßnahmen dem Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld zu entnehmen, das auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht ist. Das Veterinäramt steht Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern für Rückfragen beratend zur Verfügung.
Kontakt:
Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld
03606 650-3901
veterinaeramt@kreis-eic.de



